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Leistet Widerstand und kämpft gegen das Verbot der Revolutionären Demokratischen Front (RDF) in Andhra Pradesh!

Oktober 5, 2012

Die Revolutionäre Demokratische Front (RDF) wurde von der Regierung Andhra Pradeshs (AP) am 9. August 2012 durch die Regierungsverordnung Nr. 430 unter Heranziehung des Gesetzes zur Öffentlichen Sicherheit in Andra Pradesh aus 1992, verboten. Dies ist der jüngste von mehreren volksfeindlichen, repressiven Schlägen der Regierung Andhra Pradeshs, welche von ihr unter dem Vorwand der Bekämpfung des Maoismus in den vergangenen Jahrzehnten zur Zerschlagung demokratischer Stimmen und Volksbewegungen umgesetzt wurden. Dieser Umstand ist ein weiteres schreiendes Beispiel dafür, wie hohl doch der Anspruch der indischen Regierung von wegen „größter Demokratie der Welt“ ist. Wir verurteilen diesen Akt des Verbots und der Kriminalisierung unserer Organisation auf das Schärfste und verlangen die sofortige Rücknahme dieses Verbots.

Die Regierungsverordnung (RV) brandmarkt die RDF als „ungesetzlich“ und verbietet sie „mit sofortiger Wirkung“. Die RV bringt die RDF in Zusammenhang mit der verbotenen KPI(Maoistisch) indem sie sie eine „Frontorganisation“ der maoistischen Partei nennt. Falscherweise bezeichnet sie die RDF als „Teil einer taktischen Einheitsfront“ und listet dubios folgende „ungesetzliche Aktivitäten“ der Organisation auf:

 (1) Unterstützung der Interessen und Ziele der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) deren erklärtes Ziel der Sturz der gesetzlich konstituierten Regierung durch militärische Kräfte und Gewalt, durch terroristische Aktivitäten welche den Gebrauch von Schusswaffen und Sprengstoff beinhalten, ist;

(2) Hält das Volk dazu an gegen die Polizei zu kämpfen und sich der maoistischen Bewegung anzuschließen;         

 (3)  Widerstand und Einstellungsforderungen gegenüber antiextremistischen Kampfoperationen der Polizei und Sicherheitskräfte in vom Linksextremismus befallenen Gebieten des Staates, sowie Hilfe und Unterstützung für die gewalttätigen Aktivitäten der Maoisten;

 (4) Organisierung von kämpferischen öffentlichen Versammlungen, Kundgebungen und anderer Formen der Agitation in Unterstützung der ungesetzlichen Aktivitäten der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) und

 (5) Widerstand gegen gesetzliche Aktionen der Polizei und des Kriminaljustizsystems sowie Aufstachelung des Volkes zur Gewaltanwendung gegen die demokratisch gewählte und gesetzlich konstituierte Regierung.

Die willkürliche (…) Reaktion der AP-Regierung im Verbot der RDF in diesem Staat kommt just drei Monate nachdem die Organisation am 22.-23. April 2012 erfolgreich ihre Erste Gesamtindische Konferenz in Hyderabad abgehalten hat. Zeichen für diese Antwort der Regierung APs, waren schon während der Konferenz vorhanden. Sie verbot die öffentliche Kundgebung am 23. April aus fadenscheinigen Gründen und schrieb einen Brief in dem sie behauptete, dass auf der Konferenz einige MaoistInnen anwesend gewesen seien sollen, und dass die Kundgebung das Gesetz und die Ordnung des Staates stören würde. Auf direkte Anweisung der Staatsregierung verhaftete die Andhra-Pradesh-Polizei eine Gruppe von 35 KulturaktisvistInnen aus Chhattisgarh unter vorgetäuschten Gründen und hinderte sie somit daran, der Konferenz beizuwohnen.

Gegenwärtig gibt es keine organisierte Struktur der RDF in Andhra Pradesh. Daher ist es schlicht lächerlich unserer Organisation die so genannten „ungesetzlichen Aktivitäten“ anhängen zu wollen. Gegenwärtig sind nur der Gesamtindische Vorsitzende der RDF Varavara Rao (ein Mitglied von Virasam bzw. der Assoziation Revolutionärer SchriftstellerInnen) und der Vizevorsitzende Ganti Prasadam unsere Mitglieder in diesem Staat. Die einzige Aktivität die nach der Konferenz unter dem Banner der RDF in Andhra Pradesh organisiert wurde war, dass ein Runder Tisch abgehalten wurde und dabei Stimmen des Protests gegen das jüngste Massaker an 20 Adivasis im Bijapur-Distrikt in Chhattisgarh erhoben wurden. Das war eine gut besuchte Versammlung mit Beteiligung einiger prominenter Intelektueller, Schriftsteller und Repräsentanten von Bürgerrechtsorganisationen, sowie das Treffen auch von drei Chefherausgebern von Zeitungen beworben und besucht wurde. Gibt es daher irgendeine Grundlage oder Rechtfertigung dieses Treffen als „ungesetzlich“ zu bezeichnen?

Widerstand und Opposition gegen die Massaker an Adivasis oder Protest gegen die Polizei und Operationen von bewaffneten Kräften in den Stammesgebieten, wird von der Regierungsverordnung leichtfertig als „ungesetzliche Aktivität“ gebrandmarkt. Alle demokratischen Individuen und Organisationen im ganzen Land und auf der ganzen Welt müssen gegen diese paramilitärischen Operationen in den Stammesgebieten Zentral- und Ostindiens, die unter dem Vorwand der Bekämpfung der MaoistInnen durchgeführt werden, aufstehen und deren sofortigen Stopp verlangen. Auch die RDF hat beständig ihre demokratische Stimme gegen alle Formen staatlicher oder von den herrschenden Klassen ausgehender Gewalt erhoben – sei es bei Massakern, bei Morden im Namen von Zusammenstößen, Folter, Inhaftierung oder dem Niederbrennen von Dörfern der UreinwohnerInnen. Durch die Kriminalisierung Andersdenkender und das Zum-Schweigen-bringen der Opposition durch das Verbot der RDF, zeigt die Regierung ein Mal mehr ihre faschistischen Klauen.

Die RDF hielt eine eintägige Versammlung gegen das Bijapur-Massaker vom 31. Juli 2012 auf der Parlamentsstraße, genauer auf einem von der Delhi-Polizei auf der Parlamentsstraße zugeteilten Platz vor der Polizeiwache, ab. Eine beträchtliche Zahl prominenter SprecherInnen und demokratischer Organisationen aus unterschiedlichen Teilen Indiens nahmen an dieser Versammlung Teil und bewarben es. Eine Anzahl bekannter Personen des öffentlichen Lebens des Landes, wie (…) Rajinder Sachar, Dr. B. D. Sharma, Bojja Tharakam, Professor für Ökonomie, Jean Dreze, prominente Hindi-Schriftsteller und Dichter wie Madan Kashyap, Manglesh Dabral und andere schlossen sich uns mit ihren Stimmen gegen das Massaker an den Adivasis an. Nach der Versammlung reichte die RDF zwei Memoranden mit einem Forderungskatalog an Präsidenten Mr. Pranab Mukherjee sowie auch an die UPA- und NAC-Vorsitzende Ms. Sonia Gandhi ein. Wir richteten weiter, rechtzeitig angekündigt, die Bitte an den Präsidenten und an Ms. Gandhi, dass sie doch an einem Treffen mit Delegationen betroffener BürgerInnen teilnehmen mögen. Beurteilt die Regierung Andhra Pradehs auch diese Aktivitäten als ungesetzlich?

Wir stellen uns gegen das drakonische Instrument des Verbots, das die Regierung andauernd benutzt um die politische Opposition ruhigzustellen. In 2005 wurde die Assoziation Revolutionärer SchriftstellerInnen (Virasam) durch die Regierung Andhra Pradeshs verboten. Varavara Rao und G. Kalyana Rao, zwei Mitglieder der Organisation die als Gesandte der KPI(ML)-Volkskriegagierten, nahmen an den Gesprächen mit der AP-Regierung teil. Dieselbe Regierung verbot ihre Organisation und sperrte sie, nachdem die Gespräche abgebrochen wurden, ein. Virasam führte gemeinsam mit Intelektuellen, SchriftstellerInnen und demokratischen Kräften einen erfolgreichen Kampf gegen die Regierung Andhra Pradeshs zur Rücknahme des Verbots.

Auf ähnliche Weise schlug die Regierung in Odisha im Juni 2006 ein Verbot der RDF, der Chasi Mulia Adivasi Sangh, der Kui Labang Sangh, der Bala Sangam, der Daman Pratirodh Mancha sowie der Krantikari Mahila Sangh auf Basis des kolonialen CRPC von 1881 und den Ergänzungen von 1967, der Kriminalrechtserweiterung, vor. Die RDF kämpfte dauerhaft gegen diese Verbote. Gegenüber Daman Pratirodh Mancha konnte vor dem Höchstgericht das Verbot abgewendet werden und das Gericht billigte auch das Verbot der anderen Organisationen nicht, weshalb es ihnen vorschlug, dass sie ihre Namen eintragen lassen und an Wahlkämpfen teilnehmen sollten. Eine zweite durch das Höchstgericht vorgeschlagene Option war, dass die Organisationen die Regierung anrufen sollten damit diese die Entscheidung überdenke. Derzeit befindet sich der Fall vor dem Verfassungsgericht, welches feststellte dass die Regierung Odishas ihren eidlichen Erklärungen nachkommen soll.

Die RDF verurteilt das Verbot gegen die oben genannten Organisationen durch die Regierung Odishas und fordert dessen Zurücknahme. Wir verlangen, dass die Regierung Andhra Pradeshs das Verbot der KPI(Maoistisch) und der sechs Massenorganisationen rückgängig macht – der Gesamtindischen Studentenföderation (AIRSF), der Föderation der ArbeiterInnen der Singareni Kohleminen (Singareni Karmika Samakhya bzw. SIKASA), der Union Radikaler StudentInnen/SchülerInnen (RSU), des Verbands der ArbeiterInnen und BäuerInnen (Rythu Coolie Sangham ), des Verbands der Radikalen Jugend (RYL) und der Radikalen Arbeiterföderation (Viplava Karmika Samakhya bzw. VIKASA). Wir verlangen ebenso dass das Verbot, welches von der Zentralregierung über die KPI(Maoistisch) und 30 weitere Organisationen unter der Hinzuziehung des Gesetzes gegen Ungesetzliche Aktivitäten (UAPA) verhängt wurde, sofort zurückgezogen wird.

Die RDF ist eine demokratische Organisation des Volkes, sie arbeitet auf gesamtindischem Niveau und greift Forderungen und Themen der Massen auf. Wir stellen fest, dass das Verbot ein direkter Angriff auf die demokratischen Rechte des Volkes auf Organisierung und Protest gegen die volksfeindliche Politik der Regierung und der herrschenden Klassen ist. Die RDF lehnt es ab wegen dieses autoritären Verbots niederzugehen. Wir versprechen standhaft in der Mitte des Volkes zu bleiben und gemeinsam Schulter an Schulter mit allen demokratischen und revolutionären Organisationen des Landes und der ganzen Welt gegen dieses undemokratische und kriminelle Verbot unserer Organisation zu kämpfen. Wir erklären, dass wir alle Mittel des demokratischen Protests, Kundgebungen, Versammlungen (…)  dazu nutzen werden Druck auf die AP-Regierung aufzubauen um das Verbot zurückzuschlagen. Wir werden weiter sämtliche juristischen Wege nutzen um das Verbot rückgängig zu machen und die Anwendung des drakonischen „Gesetzes zur Öffentlichen Sicherheit APs“ aus 1992, abzuwenden.

Die RDF appelliert an alle DemokratInnen und demokratischen Organisationen im Land und der ganzen Welt ihre Stimme gegen dieses autoritäre, willkürliche und undemokratische Verbot unserer Organisation durch die Regierung Andhra Pradeshs zu erheben und für seine sofortige Rücknahme zu kämpfen.

Gezeichnet:

Rajkishore, Generalsekretär

Varavara Rao, Vorsitzender

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